Wir vermitteln kurzfristig Personal.

Ihr Partner in Personalfragen aus Rastatt.

Seit vielen Jahren sind wir Dienstleister für Produktions- und Fertigungsbetriebe.

Unser Wissen und unser Know-how stellen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung.

Wir sind Ihr Partner in Personalfragen.

Über uns

Wir sind Eurowerk. Wir vermitteln qualifizierte Fachkräfte aus Osteuropa und verstehen uns dabei als Dienstleister im Einsatz.

Wir vermitteln kurzfristig Personal.

Was wir sind: Wir sind Dienstleister rund um das Thema Personal für unterschiedliche Produktionen und Projekte. Gemeinsam mit Ihnen als Auftraggeber entwickeln wir Konzepte zur Unterstützung Ihrer Produktionsabläufe.

Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2021 und hat mittlerweile seinen Firmensitz im badischen Rastatt.

Von hier aus steuern wir unsere Unternehmungen.

In diesen Branchen kommen unsere Mitarbeiter zum Einsatz:

  • Lager / Logistik
  • Produktion u.a. Automobil
  • Dienstleistungen für Produkte
  • Fleischverpackung
  • Fleischsortierung
  • Kistensortierung
  • Dienstleistungen für die Getränkelogistik
  • Verpackung in der Lebensmittelindustrie
  • Saisonarbeit

Unsere Dienstleistungen werden als Werkvertrag oder als Dienstleistungsvertrag erbracht. Je nach Erfordernis.

Werkvertrag:

Was ist ein Werkvertrag? Das ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller) herzustellen. Im Werkvertrag wird die Arbeit nach dem Ergebnis (Werk) beurteilt und nicht nach dem Aufwand der geleisteten Arbeit.
Alles dies wird über einen Werkvertrag geregelt.

Dienstvertrag:

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Partei (der Dienstverpflichtete oder Schuldner) sich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die andere Vertragspartei (der Dienstberechtigte oder Gläubiger) zur Zahlung eines Entgelts für den erbrachten Dienst.

Werkvertrag:

Was ist ein Werkvertrag? Das ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller) herzustellen. Im Werkvertrag wird die Arbeit nach dem Ergebnis (Werk) beurteilt und nicht nach dem Aufwand der geleisteten Arbeit.
Alles dies wird über einen Werkvertrag geregelt.

Dienstvertrag:

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Partei (der Dienstverpflichtete oder Schuldner) sich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die andere Vertragspartei (der Dienstberechtigte oder Gläubiger) zur Zahlung eines Entgelts für den erbrachten Dienst.

Regierungs-
vereinbarung

Über Regierungsvereinbarungen schloss die Bundesrepublik Deutschland 1988 Verträge mit mehreren ost- und mitteleuropäischen Ländern sowie der Türkei Verträge über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern mittels eines Werkvertrags ab.

So können osteuropäische Arbeitnehmer zur Ausführung von Werkverträgen in Deutschland beschäftigt werden.

Sie haben Auftragsspitzen, die sie bewältigen müssen?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach den für Sie passenden Mitarbeiter.